Zuverlässige Funktion von Not- und Sicherheitsbeleuchtungen.

Die Sicherheitsbeleuchtung wird in regelmäßigen Intervallen kontrolliert. Vorgesehen sind je nach System tägliche Sichtprüfungen, monatliche Funktionsprüfungen und ein jährlicher Betriebsdauertest — auf Grundlage der DIN VDE 0108-100, DIN EN 1838, DIN EN 50172 und ASR A3.4/3.

DGUV V3 Prüfung

Normen, Verfahren und Nachweise.

Prüfung und Kontrolle von Sicherheitsbeleuchtung
Regelmäßige Funktionssicherheit im Notfall

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und der sicheren Evakuierung von Personen im Gefahrenfall. Damit die Funktion im Ernstfall jederzeit gewährleistet ist, sind regelmäßige Kontrollen und Prüfungen zwingend erforderlich.

Die Überprüfung erfolgt in festgelegten Intervallen und umfasst je nach System unterschiedliche Prüfschritte. Dazu gehören Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen sowie jährliche Betriebsdauertests der Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten.

Typische Prüfintervalle sind:

  • tägliche Sichtkontrollen (je nach Anlagenkonzept)
  • monatliche Funktionsprüfungen
  • jährliche Betriebsdauertests

Die konkreten Prüffristen richten sich nach der Art der Anlage, der Nutzung des Gebäudes sowie den geltenden Betreiberpflichten und Gefährdungsbeurteilungen.

Normative Anforderungen

Die Planung, der Betrieb und die regelmäßige Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen basieren auf folgenden Normen:

  • DIN VDE 0108-100
  • DIN EN 50172
  • DIN EN 1838
  • ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“

Die DIN EN 50172 (VDE 0108-100) regelt insbesondere den Betrieb, die Wartung, die Prüfung und die Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Die DIN EN 1838 definiert lichttechnische Anforderungen, wie Mindestbeleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung sowie Anforderungen an Rettungszeichen.

Die ASR A3.4/3 konkretisiert diese Anforderungen für Arbeitsstätten und beschreibt die Umsetzung im betrieblichen Alltag.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich insbesondere aus:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Landesbauordnungen
  • Sonderbauverordnungen (z. B. für Schulen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten)

Betreiber sind verpflichtet, Flucht- und Rettungswege sowie deren Sicherheitsbeleuchtung so zu betreiben, dass im Gefahrenfall eine sichere Evakuierung jederzeit möglich ist.

Je nach Gebäudetyp können zusätzliche baurechtliche Anforderungen gelten, die über die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben hinausgehen.

Prüfintervalle und Dokumentation

Die Prüfintervalle werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und richten sich nach der Nutzung, der technischen Ausführung sowie der Bedeutung der Anlage für den Personen- und Brandschutz.

Alle Prüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfprotokolle
  • Funktionsnachweise
  • Wartungsberichte
  • Störungs- und Mängelberichte

Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und internen Verantwortlichen und ist Bestandteil der Betreiberpflichten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sicherheit bei Stromausfall, Brand oder Evakuierungssituationen
  • Zuverlässige Orientierung entlang von Flucht- und Rettungswegen
  • Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten nach ArbStättV und BetrSichV
  • Rechtssichere Dokumentation für Behörden, Versicherungen und Prüfstellen
  • Frühzeitige Erkennung von Störungen und Ausfällen
  • Vermeidung von Beanstandungen, Bußgeldern und Haftungsrisiken
  • Erhöhung der Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Beleuchtungssysteme
  • Nachvollziehbare Wartungs- und Prüfprozesse im gesamten Gebäude

Regelmäßige Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung stellen sicher, dass im Ernstfall eine zuverlässige Evakuierung gewährleistet ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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