— Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung wird in regelmäßigen Intervallen kontrolliert. Vorgesehen sind je nach System tägliche Sichtprüfungen, monatliche Funktionsprüfungen und ein jährlicher Betriebsdauertest — auf Grundlage der DIN VDE 0108-100, DIN EN 1838, DIN EN 50172 und ASR A3.4/3.

— Prüfumfang & Grundlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und der sicheren Evakuierung von Personen im Gefahrenfall. Damit die Funktion im Ernstfall jederzeit gewährleistet ist, sind regelmäßige Kontrollen und Prüfungen zwingend erforderlich.
Die Überprüfung erfolgt in festgelegten Intervallen und umfasst je nach System unterschiedliche Prüfschritte. Dazu gehören Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen sowie jährliche Betriebsdauertests der Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten.
Typische Prüfintervalle sind:
Die konkreten Prüffristen richten sich nach der Art der Anlage, der Nutzung des Gebäudes sowie den geltenden Betreiberpflichten und Gefährdungsbeurteilungen.
Die Planung, der Betrieb und die regelmäßige Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen basieren auf folgenden Normen:
Die DIN EN 50172 (VDE 0108-100) regelt insbesondere den Betrieb, die Wartung, die Prüfung und die Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Die DIN EN 1838 definiert lichttechnische Anforderungen, wie Mindestbeleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung sowie Anforderungen an Rettungszeichen.
Die ASR A3.4/3 konkretisiert diese Anforderungen für Arbeitsstätten und beschreibt die Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung ergeben sich insbesondere aus:
Betreiber sind verpflichtet, Flucht- und Rettungswege sowie deren Sicherheitsbeleuchtung so zu betreiben, dass im Gefahrenfall eine sichere Evakuierung jederzeit möglich ist.
Je nach Gebäudetyp können zusätzliche baurechtliche Anforderungen gelten, die über die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben hinausgehen.
Die Prüfintervalle werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und richten sich nach der Nutzung, der technischen Ausführung sowie der Bedeutung der Anlage für den Personen- und Brandschutz.
Alle Prüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere:
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und internen Verantwortlichen und ist Bestandteil der Betreiberpflichten.
Regelmäßige Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung stellen sicher, dass im Ernstfall eine zuverlässige Evakuierung gewährleistet ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.


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