— Leitern & Tritte
Leitern und Tritte werden vor der Nutzung sowie in regelmäßigen Abständen auf ihren sicheren Zustand geprüft. Dabei erfolgen Sicht- und Funktionsprüfung, die Bewertung erkennbarer Mängel sowie die Dokumentation des Prüfergebnisses — auf Grundlage der DGUV Information 208-016, DGUV Vorschrift 1, BetrSichV und DIN EN 131.

— Prüfumfang & Grundlagen
Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln in Unternehmen. Um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, müssen diese Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Im Rahmen der Prüfung erfolgen eine sorgfältige Sicht- und Funktionsprüfung, die Bewertung möglicher Schäden oder Verschleißerscheinungen sowie die vollständige Dokumentation der Ergebnisse. Dabei werden unter anderem Standsicherheit, Verbindungselemente, Holm- und Sprossenzustand sowie die allgemeine Gebrauchstauglichkeit überprüft.
Die Prüfung von Leitern und Tritten erfolgt auf Grundlage der geltenden Arbeitsschutzvorschriften und technischen Regeln. Hierzu zählen insbesondere:
Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Festlegung von Prüfumfang und Prüffristen. Sie bestimmt, wann Leitern und Tritte vor der ersten Benutzung sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.
Die Normenreihe DIN EN 131 definiert die technischen Anforderungen an Leitern und unterstützt die Bewertung ihrer sicheren Verwendbarkeit im betrieblichen Alltag.
Unter anderem werden Anforderungen geregelt an:
Die Einhaltung dieser Anforderungen trägt dazu bei, die sichere Nutzung von Leitern und Tritten dauerhaft zu gewährleisten.
Die Prüffristen richten sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sowie nach Art und Intensität der Nutzung.
In vielen Betrieben erfolgt die Prüfung mindestens einmal jährlich. Bei häufiger Nutzung, erhöhter Beanspruchung oder besonderen Einsatzbedingungen können jedoch kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Alle Prüfergebnisse werden dokumentiert und als Nachweis aufbewahrt. Die Dokumentation dient der Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten und kann bei Audits, Begehungen oder Kontrollen durch Berufsgenossenschaften und Behörden vorgelegt werden.


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