Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Kabeltrommeln, Bohrmaschinen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen und vergleichbare Geräte sind regelmäßig durch eine befähigte Person mit geeigneter Messtechnik zu prüfen. Wir prüfen fachgerecht nach DGUV Vorschrift 3 sowie den jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen.

Elektrosicherheit

Normen, Verfahren und Nachweise.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Rechtlicher Rahmen

Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Grundlage hierfür bilden die DGUV-Vorschrift 3, die DGUV-Vorschrift 4 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen unter anderem:

  • Kabeltrommeln
  • Bohrmaschinen und Elektrowerkzeuge
  • Ladegeräte
  • Verlängerungsleitungen
  • Kaffeemaschinen
  • Büro- und IT-Geräte
  • Weitere elektrisch betriebene, bewegliche Arbeitsmittel

Betreiber sind verpflichtet, diese Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Sicherheitsmängeln und die Gewährleistung eines sicheren Betriebs.

Mess- und Prüfgrundlagen nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)

Die Prüfung erfolgt nach den aktuellen Anforderungen der DIN EN 50678 (VDE 0701) sowie der DIN EN 50699 (VDE 0702). Dabei werden die Geräte zunächst einer Sichtprüfung unterzogen und anschließend messtechnisch sowie funktional geprüft.

Je nach Gerätetyp und Schutzklasse können folgende Prüfungen durchgeführt werden:

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen und Mängel
  • Messung des Schutzleiterwiderstands
  • Messung des Isolationswiderstands
  • Messung des Schutzleiterstroms
  • Messung des Berührungsstroms
  • Messung von Ableitströmen
  • Funktionsprüfung des Gerätes

Alle Messergebnisse werden digital erfasst und nachvollziehbar dokumentiert.

Prüfintervalle und Dokumentation

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1111 konkretisieren die Anforderungen an die Durchführung und Organisation der Prüfungen.

Die Prüffristen richten sich nach:

  • Einsatzbereich und Umgebungsbedingungen
  • Nutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung des Betriebsmittels
  • Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung

In der Praxis liegen die Prüfintervalle häufig zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten. In besonders beanspruchten Bereichen können kürzere Prüfzyklen erforderlich sein.

Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Geprüfte Betriebsmittel erhalten eine Prüfplakette oder Prüfkennzeichnung, die den ordnungsgemäßen Prüfstatus eindeutig ausweist.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Höhere elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz und bei mobilen Einsätzen
  • Frühzeitige Erkennung von beschädigten Leitungen, Gehäuseschäden und Isolationsfehlern
  • Reduzierung von Stromunfällen, Kurzschlüssen und Brandrisiken
  • Verlängerung der Lebensdauer elektrischer Betriebsmittel durch gezielte Instandhaltung
  • Rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten
  • Nachvollziehbare Prüfprotokolle für Audits, Zertifizierungen und interne Sicherheitsmanagementsysteme
  • Nachweise gegenüber Berufsgenossenschaften, Behörden und Versicherungen
  • Optionale Inventarisierung und digitale Verwaltung aller geprüften Geräte

Durch die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel schaffen Sie die Grundlage für einen sicheren, rechtskonformen und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer elektrischen Arbeitsmittel.

Elektrotechnik

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