— Prüfung von Schweißgeräten
Die Prüfung von Schweißgeräten erfolgt auf Grundlage der DIN EN IEC 60974-4/VDE 0544-4 und umfasst Sichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung. Unsere zertifizierten Fachkräfte führen die Prüfungen mit geeigneter Messtechnik durch — für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Schweißanlagen.

— Prüfumfang & Grundlagen
Schweißgeräte unterliegen hohen elektrischen und mechanischen Belastungen. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass die Geräte sicher betrieben werden können und den geltenden Anforderungen an den Arbeitsschutz entsprechen.
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4) und umfasst eine Sichtprüfung, eine messtechnische Überprüfung sowie eine Funktionsprüfung.
Bei der Sichtprüfung werden unter anderem folgende Komponenten kontrolliert:
Anschließend erfolgt die Messprüfung zur Bewertung der elektrischen Sicherheit. Je nach Gerätetyp werden dabei unter anderem folgende Messungen durchgeführt:
Abschließend wird das Schweißgerät einem Probelauf unterzogen. Dabei werden die Funktion sowie sicherheitsrelevante Schalt-, Regel- und Abschalteinrichtungen überprüft.
Alle Messwerte und Prüfergebnisse werden digital erfasst, dokumentiert und über Izytron.IQ verarbeitet. Die sichere Speicherung erfolgt in einer geschützten Cloud-Umgebung.
Die Prüfung von Schweißgeräten erfolgt auf Grundlage der:
Die Norm DIN EN IEC 60974-4 definiert die Anforderungen an die wiederkehrende Inspektion und Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen und dient als maßgebliche Grundlage für die Bewertung der elektrischen Sicherheit.
Die Prüffristen richten sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sowie den tatsächlichen Einsatzbedingungen.
Maßgebliche Faktoren sind:
In Werkstätten und Produktionsbereichen wird häufig eine jährliche Prüfung durchgeführt. Auf Baustellen oder bei mobilen Montageeinsätzen können aufgrund erhöhter Belastungen kürzere Prüfintervalle erforderlich sein. Bei stationär betriebenen Geräten mit geringer Beanspruchung können längere Prüfzyklen festgelegt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Schweißgerät eine Prüfplakette beziehungsweise Prüfkennzeichnung als sichtbaren Nachweis des aktuellen Prüfstatus.
Zusätzlich wird ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt. Dieses enthält:
Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen und internen Auditoren und wird revisionssicher archiviert.
Die Prüfung von Schweißgeräten darf ausschließlich durch eine zur Prüfung befähigte Person beziehungsweise Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Gemäß TRBS 1203 müssen Prüfpersonen über die erforderliche fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und geeignete Messtechnik verfügen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Schweißgeräte fachgerecht beurteilen zu können.
Regelmäßige Prüfungen von Schweißgeräten sorgen für einen sicheren und störungsfreien Betrieb, unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Brandschutz im Unternehmen.


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