— Maschinenprüfung
Die Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 3. Elektrische Maschinen gelten als Arbeitsmittel bzw. elektrische Betriebsmittel und müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden.

— Prüfumfang & Grundlagen
Die Prüfung elektrischer Maschinen erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 3 sowie der einschlägigen technischen Regeln für Betriebssicherheit. Elektrische Maschinen gelten als Arbeitsmittel beziehungsweise elektrische Betriebsmittel und müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden.
Die Grundlage für den Prüfumfang und die Festlegung der Prüfintervalle bildet die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1111 konkretisieren die Anforderungen an die Organisation, Durchführung und Bewertung der Prüfungen und unterstützen Betreiber bei der rechtskonformen Umsetzung ihrer Prüfpflichten.
Neben den gesetzlichen Vorgaben sind weitere Normen für die Bewertung und den sicheren Betrieb elektrischer Maschinen von Bedeutung.
Die DIN EN ISO 12100 bildet die grundlegende Basis für die Risikobeurteilung von Maschinen und unterstützt bei der Identifikation sowie Bewertung möglicher Gefährdungen. Für Schaltgerätekombinationen und Maschinenverteiler kann zusätzlich die DIN EN 61439 relevant sein und Anforderungen an Konstruktion, Prüfung und Betrieb definieren. Darüber hinaus sind je nach Anwendungsbereich auch die Normen DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 110-600 zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Prüffristen richten sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sowie nach Art und Umfang der Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen und dem jeweiligen Einsatzbereich der Maschine.
Insbesondere bei hoher mechanischer oder elektrischer Belastung sowie in anspruchsvollen Betriebsumgebungen sind kürzere Prüfintervalle erforderlich. Sämtliche Prüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören unter anderem:
Nach erfolgreicher Prüfung werden die Maschinen mit einem Prüfkennzeichen oder einer Prüfplakette gekennzeichnet. Die vollständige Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen und internen Auditoren.
Regelmäßige Maschinenprüfungen schaffen die Grundlage für einen sicheren, wirtschaftlichen und rechtskonformen Betrieb Ihrer elektrischen Maschinen und Anlagen.

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